Eine Standardarbeitswoche beinhaltet 40 Arbeitsstunden. In Ausnahmefällen kann sie bis zu 48 Stunden verlängert werden, dies darf aber keine regelmäßige Arbeitszeit sein. Bei einer Tätigkeit von mehr als 6 Stunden am Tag ist eine Pause von min. 30 Minuten zu nehmen.

Mindesturlaub beträgt 4 Wochen (24 Werktage, was auch Samstag beinhaltet. Insgesamt sind es 4 Wochen im Jahr). Viele Arbeitgeber gewähren einen Urlaub von ca. 30 Arbeitstage (ohne Samstage), was ca. 6 Wochen im Jahr beträgt.

Der Lohn wird immer “brutto” berechnet, also vor Steuern und Sozialabgaben. Den Nettolohn kann man auf www.nettolohn.de berechnen.

Mindeststundenlohn beträgt**: 12 €**

Bei voller Arbeitsstelle mit Mindestlohn von 12 € beträgt der Brutto-Monatslohn ca. 2000 Euro im Monat. Netto nach Steuern und Abgaben kommt auf ca. 1400 Euro, berechnet für einen Single ohne Kinder.

Die Kündigung kann ausschließlich in schriftlicher Form unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen. Ist keine Kündigungsfrist vereinbart, gilt die aktuelle Gesetzeslage, die 2 Wochen zum 15. des Monats bzw. zum Monatsende beträgt.

Das Bedeutet, dass wenn Sie z.B. am 3. September die Kündigung erhalten, diese erst zum 30.9. wirksam ist, da die 2-Wochenfrist zum 15.9 nicht eingehalten wurde.